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Weiterführende und interessante Links

Eine Übersicht über alle Beratungsstellen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums www.stmas.bayern.de

1. Links zum Thema Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach

2. Links zum Thema "Rechtliches"

  • Adoption – über das Landesjugendamt sind alle wesentlichen Informationen zu finden. Hier gibt es auch eine Liste mit den Adoptionsvermittlungsstellen vor Ort. www.blja.bayern.de
  • Alleinerziehend – der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, sowie die Initiative „Umständehalber“ setzen sich für die Interessen Alleinerziehender ein. Hier gibt es rechtliche Informationen und ein Austauschforum. www.vamv.de oder www.umstaendehalber.com
  • Arbeit(slosigkeit) und Beruf – Nähere Informationen gibt es bei der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) oder bei den Beratungsstellen „Frau und Beruf“ www.arbeitsagentur.de www.stmas.bayern.de/Frauen
  • Elternzeit – Informationen zur Elternzeit gibt das Bundesfamilienministerium unter www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie
  • Gewalt – Informationen zum Gewaltschutzgesetz und Adressen von Beratungsstellen, Frauenhäusern und Notrufen gibt es unter www.stmas.de oder unter www.trennung-und-scheidung.de
  • Kur – Mutter-Kind-Kuren vermitteln Beratungsstellen vor Ort, z.B. die Geschäftsstellen der Diakonie. Infos unter: www.diakonie-bayern.de
  • Schulden – Beratung rund um das Thema „Schulden“ bieten die Schuldnerberatungsstellen der Diakonie in Bayern. Infos unter: www.diakonie-bayern.de
  • Trennung und Scheidung – Informationen und Beratung bei den örtlichen Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen oder Initiativen wie „Tusch“, VAMV, Umständehalber, u.a. www.vamv.de oder www.umstaendehalber.com oder www.trennung-und-scheidung.de
  • Umgangs- und Sorgerecht – Informationen und kostenlose Beratung erteilt das örtliche Jugendamt. Infos unter: www.blja.bayern.de
  • Vaterschaftsfeststellung – Informationen und kostenlose Beratung erteilt das örtliche Jugendamt. Infos unter: www.blja.bayern.de
  • Verhütung – Ansprechpartner sind die Staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort, die Frauenärzte/-innen oder unter: www.bzga.de

3. Links zum Thema "Rund um das Geld"

  • Arbeitslosengeld - hier gibt es ab 2005 einige Änderungen, so wird z.B. die Arbeitslosenhilfe umgewandelt in das Arbeitslosengeld II, für Familienangehörige wird statt der Sozialhilfe ein Sozialgeld ausgezahlt. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.
  • Bundeserziehungsgeld - Mütter oder Väter beziehen nach der Geburt ihres Kindes bis zu 300,-- € monatlich in den ersten beiden Lebensjahren, wenn sie nicht oder nur teilweise berufstätig sind. Informationen über Voraussetzungen, Einkommensgrenzen usw. gibt das Bundesfamilien-ministerium unter www.bmfsfj.de oder das Landesamt für Versorgung und Familienförderung unter www.lvf.bayern.de.
  • Grundsicherung - wenn Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (z.B. aufgrund einer Behinderung) haben Sie Anspruch auf diese Sicherung Ihres Lebensunterhalts.
    Hinweise dazu finden Sie unter www.bundesrecht.de.
  • Haushaltshilfe - da die Bestimmungen für die Finanzierung einer Haushaltshilfe bei den einzelnen Krankenkassen sehr unterschiedlich sind, ist es sinnvoll, sich direkt bei Ihrer Kasse zu informieren.
  • Kinderbetreuungskosten - bisher gibt es dazu nur allgemeine Auskünfte im Internet. Es ist allerdings geplant, für jeden Regierungsbezirk Informationen dazu zusammenzutragen, die dann demnächst beim Bayr. Landesjugendamt zu erfahren sind unter www.blja.de.
  • Kindergeld - unter www.arbeitsagentur.de erfahren Sie Genaueres über die Höhe und Bezugsdauer des monatlichen Kindergeldes, z.B. wenn Ihr Kind über 18 Jahre alt ist.
  • Landeserziehungsgeld - Bayern ist eines von vier Bundesländern, in denen es auch im 3. Lebensjahr eine monatliche Unterstützung für die Betreuung des Kindes gibt, allerdings soll diese bei den ersten beiden Kindern von einem auf ein halbes Jahr gekürzt werden. Näheres finden Sie beim Bayr. Staatsministerium unter www.sozialministerium.bayern.de oder unter www.lvf.bayern.de.
  • Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ - hier können die Beraterinnen der Schwanger-schaftsberatungsstellen einen Antrag auf einen Zuschuss für die Baby-Erstausstattung stellen, wenn sich eine schwangere Ratsuchende in finanzieller Not befindet. Informationen dazu gibt es beim Bayr. Landesamt für Versorgung und Familienförderung unter www.lvf.bayern.de.
  • Mutterschaftsgeld - wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft berufstätig waren, wird ein Teil Ihres üblichen Netto-Gehalts von der Krankenkasse bezahlt. Auskünfte zu Fragen über Dauer oder Höhe des Mutterschaftsgeldes erhalten Sie beim Bundesfamilien-ministerium unter www.bmfsfj.de.
  • Sozialhilfe - dabei handelt es sich um ein sehr umfassendes Rechtsgebiet. Allgemeine gesetzliche Informationen finden Sie unter www.bundesrecht.de mit dem Suchwort „Bundessozialhilfegesetz“. Wer ein bisschen forscht, gelangt im Internet mit dem Suchwort „Sozialhilfe“ auch auf Seiten mit spezielleren Themen und Diskussionsforen.
  • Unterhaltsvorschuss - allein erziehende Mütter oder Väter sind gegenüber dem leib-
    lichen Vater oder der Mutter des Kindes unterhaltsberechtigt. Sollte dieser / diese nicht zahlungsfähig oder –willig sein, können Sie den Unterhalt ersatzweise bei Ihrem Jugendamt beantragen. Informationen über Voraussetzungen und Höhe dieser Leistung finden Sie unter www.lvf.de.
  • Wohngeld - ein Anspruch auf Wohngeld ergibt sich aus der Höhe Ihres Einkommens, der Zahl der Familienmitglieder und dem Mietpreis. Entscheidend ist dabei der regionale Mitspiegel. Allgemeine Auskünfte erhalten Sie durch das Bundes ministerium für Wohnungswesen unter www.bmvbw.de.

 

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