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Weiterführende und interessante Links
Eine Übersicht über alle Beratungsstellen finden Sie auf den Seiten
des Bayerischen Staatsministeriums www.stmas.bayern.de
1. Links zum Thema Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach
- Frühgeburten – Die Dachorganisation
für
Elterninitiativen und Vereine Betroffener informiert Sie unter www.fruehgeborene.de.
- Zwillinge und Mehrlinge - Genaueres
erfahren (werdende) Eltern unter www.zwillinge.at und bei www.abc-club.de.
- Schreien und Schlafen - wenn sich das Baby nur schwer
beruhigen lässt, lang und viel schreit und/oder schlecht schläft
erhalten Sie bei „Schreibabysprechstunden“, in Kliniken
und bei Beratungsstellen Unterstützung. Informationen finden sie
bei www.schlafumgebung.de.
- Stillen – bei Fragen und Problemen beraten Sie
Hebammen in Ihrer Nähe, Informationen finden sie unter www.elternimnetz.de und
bei www.lalecheliga.de.
- Kindliche Entwicklung, Erziehungsfragen,
Familienleben, Teil- und Stieffamilien – Information und Gelegenheit
zum Austausch finden
Sie
unter www.familienhandbuch.de und www.elternimnetz.de.
- Spielen und Bewegung - Anregungen für
Ihr Kind erhalten sie unter www.familienhandbuch.de und unter www.pekip.de.
- Tagesmütter, Kinderkrippe, Kindergarten, Hort – Informationen
erhalten sie bei den Schwangerenberatungsstellen und unter www.familienhandbuch.de.
- Medizinische Informationen, Ernährung, Säuglingspflege - Auskünfte erhalten Sie bei www.medicine-worldwide.de und bei
www.familienhandbuch.de.
2. Links zum Thema "Rechtliches"
- Adoption – über das Landesjugendamt
sind alle wesentlichen Informationen zu finden. Hier gibt es auch
eine Liste
mit den Adoptionsvermittlungsstellen vor Ort. www.blja.bayern.de
- Alleinerziehend – der Verband alleinerziehender
Mütter und
Väter, sowie die Initiative „Umständehalber“ setzen
sich für die Interessen Alleinerziehender ein. Hier gibt es
rechtliche Informationen und ein Austauschforum. www.vamv.de oder
www.umstaendehalber.com
- Arbeit(slosigkeit) und Beruf – Nähere Informationen gibt
es bei der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) oder bei den Beratungsstellen „Frau
und Beruf“ www.arbeitsagentur.de www.stmas.bayern.de/Frauen
- Elternzeit – Informationen zur Elternzeit
gibt das Bundesfamilienministerium unter www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie
- Gewalt – Informationen zum Gewaltschutzgesetz und Adressen von
Beratungsstellen, Frauenhäusern und Notrufen gibt es unter www.stmas.de oder unter www.trennung-und-scheidung.de
- Kur – Mutter-Kind-Kuren vermitteln Beratungsstellen vor Ort,
z.B. die Geschäftsstellen der Diakonie. Infos unter: www.diakonie-bayern.de
- Schulden – Beratung rund um das Thema „Schulden“ bieten
die Schuldnerberatungsstellen der Diakonie in Bayern. Infos unter:
www.diakonie-bayern.de
- Trennung und Scheidung – Informationen und Beratung bei den örtlichen
Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen oder Initiativen wie „Tusch“,
VAMV, Umständehalber, u.a. www.vamv.de oder www.umstaendehalber.com oder www.trennung-und-scheidung.de
- Umgangs- und Sorgerecht – Informationen und kostenlose Beratung
erteilt das örtliche Jugendamt. Infos unter: www.blja.bayern.de
- Vaterschaftsfeststellung – Informationen und kostenlose Beratung
erteilt das örtliche Jugendamt. Infos unter: www.blja.bayern.de
- Verhütung – Ansprechpartner sind die Staatlich
anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort, die Frauenärzte/-innen
oder unter: www.bzga.de
3. Links zum Thema "Rund um das Geld"
- Arbeitslosengeld - hier gibt es ab 2005 einige Änderungen,
so wird z.B. die Arbeitslosenhilfe umgewandelt in das Arbeitslosengeld
II, für Familienangehörige
wird statt der Sozialhilfe ein Sozialgeld ausgezahlt. Nähere Auskünfte
erhalten Sie
bei der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.
- Bundeserziehungsgeld - Mütter oder Väter
beziehen nach der Geburt ihres Kindes bis zu 300,-- € monatlich
in den ersten beiden Lebensjahren, wenn sie nicht oder nur teilweise
berufstätig
sind. Informationen über Voraussetzungen, Einkommensgrenzen usw.
gibt das Bundesfamilien-ministerium unter www.bmfsfj.de oder
das Landesamt für Versorgung und Familienförderung unter www.lvf.bayern.de.
- Grundsicherung - wenn Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert
sind (z.B. aufgrund einer Behinderung) haben Sie Anspruch auf diese
Sicherung
Ihres Lebensunterhalts.
Hinweise dazu finden Sie unter www.bundesrecht.de.
- Haushaltshilfe - da die Bestimmungen für
die Finanzierung einer Haushaltshilfe bei den einzelnen Krankenkassen
sehr unterschiedlich
sind, ist es sinnvoll, sich direkt bei
Ihrer Kasse zu informieren.
- Kinderbetreuungskosten - bisher gibt es dazu
nur allgemeine Auskünfte im Internet. Es ist allerdings geplant, für jeden
Regierungsbezirk Informationen dazu zusammenzutragen, die dann demnächst
beim Bayr. Landesjugendamt zu erfahren sind unter www.blja.de.
- Kindergeld - unter www.arbeitsagentur.de erfahren
Sie Genaueres über
die Höhe und Bezugsdauer des monatlichen Kindergeldes, z.B. wenn
Ihr Kind über 18 Jahre alt ist.
- Landeserziehungsgeld - Bayern ist eines von
vier Bundesländern,
in denen es auch im 3. Lebensjahr eine monatliche Unterstützung
für die Betreuung des Kindes gibt, allerdings soll diese bei den
ersten beiden Kindern von einem auf ein halbes Jahr gekürzt werden.
Näheres finden Sie beim Bayr. Staatsministerium unter www.sozialministerium.bayern.de oder unter www.lvf.bayern.de.
- Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ - hier können
die Beraterinnen der
Schwanger-schaftsberatungsstellen einen Antrag auf einen Zuschuss
für
die Baby-Erstausstattung stellen, wenn sich eine schwangere Ratsuchende
in finanzieller Not befindet. Informationen dazu gibt es beim Bayr.
Landesamt für Versorgung und
Familienförderung unter www.lvf.bayern.de.
- Mutterschaftsgeld - wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft
berufstätig waren,
wird ein Teil Ihres üblichen Netto-Gehalts von der Krankenkasse
bezahlt. Auskünfte
zu Fragen über Dauer oder Höhe des Mutterschaftsgeldes erhalten
Sie beim Bundesfamilien-ministerium unter www.bmfsfj.de.
- Sozialhilfe - dabei handelt es sich um ein sehr
umfassendes Rechtsgebiet. Allgemeine gesetzliche Informationen finden
Sie unter www.bundesrecht.de mit dem Suchwort „Bundessozialhilfegesetz“. Wer ein bisschen
forscht, gelangt im Internet mit dem Suchwort „Sozialhilfe“ auch
auf Seiten mit spezielleren Themen und Diskussionsforen.
- Unterhaltsvorschuss - allein erziehende Mütter oder Väter
sind gegenüber dem leib-
lichen Vater oder der Mutter des Kindes unterhaltsberechtigt. Sollte
dieser / diese nicht zahlungsfähig oder –willig sein, können
Sie den Unterhalt ersatzweise bei Ihrem
Jugendamt beantragen. Informationen über Voraussetzungen und Höhe
dieser Leistung finden Sie unter www.lvf.de.
- Wohngeld - ein Anspruch auf Wohngeld ergibt
sich aus der Höhe
Ihres Einkommens, der Zahl der Familienmitglieder und dem Mietpreis.
Entscheidend ist dabei
der regionale Mitspiegel. Allgemeine Auskünfte erhalten Sie durch
das Bundes
ministerium für Wohnungswesen unter www.bmvbw.de.
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