|: Wie wir beraten Schwanger - und jetzt? - Logo
|: Unser Beratungsangebot
|: Beratung in Ihrer Nähe
|: Links
|: Startseite

 

 

Unser Beratungsangebot

2. Im Schwangerschaftskonflikt

  • Psychosoziale Beratung:
    Wenn während Ihrer Schwangerschaft Probleme, Konflikte und Ängste überwiegen,
    können Sie in einem vertraulichen Gespräch Ihre individuelle Situation mit uns be-
    sprechen.
  • Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen nach § 219 StGB:
    Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz ist eine Beratung bei einer staatlich
    anerkannten Schwangerenberatungsstelle vorgeschrieben. Der Schwangerschafts-
    abbruch ist dann straffrei, wenn zwischen der Beratung und dem Abbruch mindestens drei Tage liegen und er innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft erfolgt.
    Diese Bedingungen gelten nicht, wenn der Abbruch aus ärztlicher Sicht angezeigt ist oder die Schwangerschaft die Folge einer rechtswidrigen Tat ist.
    Die Konfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens: Sie soll die schwangere Frau durch Information und Vermittlung aller möglichen Hilfen zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen. Zugleich ist die Beratung ergebnisoffen:
    Inhalt ist nicht Belehrung, Bevormundung oder Druck ausüben, sondern für die Schwangere einen offenen Raum zu schaffen, das eigene Lebensrecht und das des ungeborenen Kindes miteinander abzuwägen. Am Ende der Beratung erhält sie den
    für den Abbruch notwendigen Beratungsschein.
  • Hilfe bei der Entscheidungsfindung:
    Im Gespräch wollen wir Ihnen ermöglichen, Ihre aktuelle Lebenssituation , Ihre Ängste und Befürchtungen zu besprechen. Auch die Haltung des Vaters des Ungeborenen ist dabei eine zentrales Thema. Es soll Raum sein für mögliche Zweifel,
    für die Reaktionen ihres Umfelds und für die Frage nach der Verantwortung für eine solch schwierige Entscheidung.
    Gegebenfalls können Sie sich auch über die Möglichkeit einer Freigabe zur Adoption informieren.
  • Erarbeiten von Zukunftsperspektiven:
    In diesem Konflikt eine Entscheidung zu treffen und dafür die Verantwortung zu tragen, kann sehr schwer wiegen.
    Sie können in einem offenen und wertfreien Rahmen darüber sprechen, welche Bedeutung die Entscheidung zu einem Schwangerschaftsabbruchs für ihr weiteres Leben haben kann, aber auch, was das Austragen des Kindes für Sie und vielleicht Ihren Partner bedeuten könnte.
  • Aufzeigen von finanziellen und anderen möglichen Hilfen:
    Wir informieren Sie über alle staatlichen und privaten Hilfen finanzieller Art vor und nach der Geburt. Aber auch andere Unterstützungsmöglichkeiten wie z.B. erzieherische Hilfen können Thema in der Beratung sein.
    Wir vermitteln, wenn möglich, Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung, z.B. aus der Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“.
    Wir informieren Sie über Ihre Rechte und begleiten Sie auf Wunsch auch weiterhin,
    wenn Sie nach der Geburt alleinerziehend sind.
  • Informationen zum Schwangerschaftsabbruch:
    Sie erhalten im Gespräch Informationen über die Methoden, den Ablauf und mögliche Risiken eines Schwangerschaftsabbruchs und die Folgeangebote. Die Beratung und Begleitung durch Ihren Gynäkologen kann dadurch allerdings nicht ersetzt werden.
    Wichtig ist auch die Frage der Verhütungsmöglichkeiten, die Sie haben, um eine weitere unerwünschte Schwangerschaft zu vermeiden.
  • Begleiten nach einem Abbruch:
    Nach einem Schwangerschaftsabbruch fühlen sich manche Frauen oft sehr allein – mit ihrer Trauer, ihrem Schmerz, ihren Fragen zu Schuld und der schweren Verant-wortung, die sie mit dieser Entscheidung auf sich genommen haben.
    Auch dann bieten wir Ihnen in einem Gespräch Zeit und Raum, sich mit ihrer Ent-
    scheidung auseinander zu setzen und nach Wegen zu suchen, sich mit sich auszusöhnen.
    Sie können allein oder mit Ihrem Partner kommen. Auch die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe ist möglich.

 

Diakonie Bayern - Logo
Frauen beraten e.V. - Logo
© storytellers 2004