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Geburt und die Zeit danach
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Aufklärung, Verhütung oder sexuelle Probleme
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Unser Beratungsangebot
2. Im Schwangerschaftskonflikt
- Psychosoziale Beratung:
Wenn während Ihrer Schwangerschaft Probleme, Konflikte und Ängste überwiegen,
können Sie in einem vertraulichen Gespräch Ihre individuelle
Situation mit uns be-
sprechen.
- Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen
nach § 219
StGB:
Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz ist eine Beratung bei einer
staatlich
anerkannten Schwangerenberatungsstelle vorgeschrieben. Der Schwangerschafts-
abbruch ist dann straffrei, wenn zwischen der Beratung und dem Abbruch
mindestens drei Tage liegen und er innerhalb der ersten 12 Wochen der
Schwangerschaft
erfolgt.
Diese Bedingungen gelten nicht, wenn der Abbruch aus ärztlicher Sicht
angezeigt ist oder die Schwangerschaft die Folge einer rechtswidrigen Tat
ist.
Die Konfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens: Sie soll die
schwangere Frau durch Information und Vermittlung aller möglichen Hilfen
zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen. Zugleich ist die Beratung
ergebnisoffen:
Inhalt ist nicht Belehrung, Bevormundung oder Druck ausüben, sondern
für
die Schwangere einen offenen Raum zu schaffen, das eigene Lebensrecht und
das des ungeborenen Kindes miteinander abzuwägen. Am Ende der Beratung
erhält
sie den
für den Abbruch notwendigen Beratungsschein.
- Hilfe bei der Entscheidungsfindung:
Im Gespräch wollen wir Ihnen ermöglichen, Ihre aktuelle
Lebenssituation , Ihre Ängste und Befürchtungen zu besprechen.
Auch die Haltung des Vaters des Ungeborenen ist dabei eine zentrales
Thema. Es soll Raum
sein für mögliche Zweifel,
für die Reaktionen ihres Umfelds und für die Frage nach der
Verantwortung für eine solch schwierige Entscheidung.
Gegebenfalls können Sie sich auch über die Möglichkeit
einer Freigabe zur Adoption informieren.
- Erarbeiten von Zukunftsperspektiven:
In diesem Konflikt eine Entscheidung zu treffen und dafür die
Verantwortung zu tragen, kann sehr schwer wiegen.
Sie können in einem offenen und wertfreien Rahmen darüber
sprechen, welche Bedeutung die Entscheidung zu einem Schwangerschaftsabbruchs
für
ihr weiteres Leben haben kann, aber auch, was das Austragen des Kindes für
Sie und vielleicht Ihren Partner bedeuten könnte.
- Aufzeigen von finanziellen und anderen möglichen
Hilfen:
Wir informieren Sie über alle staatlichen und privaten Hilfen
finanzieller Art vor und nach der Geburt. Aber auch andere Unterstützungsmöglichkeiten
wie z.B. erzieherische Hilfen können Thema in der Beratung sein.
Wir vermitteln, wenn möglich, Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung,
z.B. aus der Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“.
Wir informieren Sie über Ihre Rechte und begleiten Sie auf Wunsch auch
weiterhin,
wenn Sie nach der Geburt alleinerziehend sind.
- Informationen zum Schwangerschaftsabbruch:
Sie erhalten im Gespräch Informationen über die Methoden,
den Ablauf und mögliche Risiken eines Schwangerschaftsabbruchs
und die Folgeangebote. Die Beratung und Begleitung durch Ihren Gynäkologen
kann dadurch allerdings nicht ersetzt werden.
Wichtig ist auch die Frage der Verhütungsmöglichkeiten, die
Sie haben, um eine weitere unerwünschte Schwangerschaft zu vermeiden.
- Begleiten nach einem Abbruch:
Nach einem Schwangerschaftsabbruch fühlen sich manche Frauen
oft sehr allein – mit ihrer Trauer, ihrem Schmerz, ihren Fragen
zu Schuld und der schweren Verant-wortung, die sie mit dieser Entscheidung
auf sich genommen haben.
Auch dann bieten wir Ihnen in einem Gespräch Zeit und Raum, sich
mit ihrer Ent-
scheidung auseinander zu setzen und nach Wegen zu suchen, sich mit
sich auszusöhnen.
Sie können allein oder mit Ihrem Partner kommen. Auch die Teilnahme
an einer Selbsthilfegruppe ist möglich.
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